Hackerangriff

Das Bundesinnenministerium gab im Gegensatz zum Kanzleramt vor zwei Jahren auf Anfrage seine Hausanordnung vollständig heraus.


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Die darin enthaltenen Anweisungen schienen zum Teil etwas überholt. Sollten Teile der Hausanordnung des Bundeskanzleramtes im Gegensatz zu der des Innenministeriums tatsächlich derartig sensibel sein, dass ein reales Risiko bestünde, könnte das Kanzleramt diese Teile immer noch schwärzen. Eine Pauschalablehnung ist in diesem Fall nicht zu rechtfertigen.


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Sich selbst für geheim zu erklären, reicht nicht aus: Das Verwaltungsgericht Berlin hat nach einer Klage entschieden, dass das Bundesfinanzministerium die Protokolle seines Beirats herausgeben muss. Die Beamten sehen die öffentliche Sicherheit gefährdet.

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Sie sollte 6. Der kürzlich geänderte Paragraf a sei zu ihren Gunsten auszulegen, urteilte das Gericht. Nun wird es eine Neuverhandlung geben müssen. Wie wurden diese zu Profis der Suchmachinenoptimierung? Und was können jene tun, die ungewollt Schwangere im Netz trotzdem gut informieren wollen?

Es begann mit einem USB-Stick …

Nun, wenn sie nicht derart sensibel wären, wieso gibt es dann für die MitarbeiterInnen beim Gehalt die Stellenzulage für Oberste Bundesbehörden? Eingefroren auf dem Stand vom Im zweiten Weltkrieg mögen die Generäle mit dieser Strategie noch durchgekommen sein, aber im Zeitalter der Informationsgesellschaft mit Whistleblowern, Hackern und technisch unbedarften Büroarbeitern ist sie nur noch obsolet und gefährlich.

Das Gegenteil sollte gemacht werden: Kompromisslose Veröffentlichung aller Standards, damit unabhängige Akteure sie auf Schwachstellen prüfen können. Die Herausgabe zu verweigern ist unplausibel.

Cyber-Attacke: Spionage-Virus im Kanzleramt! - Politik Inland - cookllc.tokyo

Die drehen wirklich frei. Das wird im Kanzleramt kaum anders sein. Damit liegt die Schlussfolgerung nahe, so etwas nicht zuzulassen. Es ist doch mühelos nachprüfbar, welche Geräte auf einem Rechner jemals installiert wurden, bei Windows besonders einfach. Also ich würde die Frage anders verstehen.

Wenn also z. OK, ein Beispiel, ein Mitarbeiter des Kanzleramtes hat einen USB Stick in der Tasche, den er für den Dienstgebrauch bekommen hatte … warum ist nebensächlich, ist so … in der Hausordnung könnte drin stehen, das diese Sticks nicht in fremde Hardware zu stecken sind, tut man es dennoch, so gelten diese Sticks als kompromittiert, müssen forensisch untersucht und vernichtet werden … klar das der Mitarbeiter da auch noch ein paar Fragen zu beantworten hätte!

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Solche Weisungen gibt es auch in unserer Firma, wir geben auch Sticks für dienstliche Zwecke raus und unsere Mitarbeiter haben den Arsch in der Hose, zur IT zu gehen, falls mal ein solches Malheur passiert ist! Dann wird sich das mit dem Mitlesen durch die Geheimdienste schon beruhigen…. Und Deutschland versinkt wieder im Dornröschenschlaf.

Wir nutzen eine Software, die bis zu 10 Schlüssel Zentral verwaltet je Maschine zu zu ordnen … diese Software verschlüsselt jede einzelne Datei in jedem Ordner, der entsprechend markiert ist! Nutzt ein Nutzer ein Gerät, das nicht über diese Software bzw. Die Software war besonders schwer zu entdecken.

Selbst wenn diese Verbindung tatsächlich besteht, dürfte der Trojaner für Geheimdienste nicht mehr zweckdienlich sein, nun da er von Virenscannern erkannt wird.

„Regin“-Alarm: Spionage-Software auf Rechner im Kanzleramt gefunden

Die Software breitet sich auf infizierten Computern in mehreren Stufen aus und ist darauf getrimmt, lange unentdeckt zu bleiben. Das verdeckt agierende Programm kann unter anderem Aufnahmen vom Bildschirm machen, Passwörter stehlen, den Datenverkehr überwachen und für die Angreifer gelöschte Dateien wiederherstellen. Es habe keine Gefahr gegeben. Das von der Bild-Zeitung beschriebene "Angriffsmuster" auf die Mitarbeiterin des Kanzleramts wollte sie ausdrücklich nicht bestätigen.